 | | GRUNDSATZENTSCHEID IM KINDES- UND ERWACHSENENSCHUTZRECHT | |
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| Am 22. November 2011 entschied sich der Grosse Rat in einer Grundsatzdebatte zur Organisation der zukünftigen Fachbehörden deutlich für das kantonale Modell. Das Stimmenverhältnis betrug 103 Ja-Stimmen zu 27 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen. Die BKSE nimmt erfreut von diesem Entscheid Kenntnis.
Die Detailberatung zur Gesetzesvorlage findet in der zweiten Woche der laufenden Novembersession statt.
Die zweite Lesung erfolgt in der Januarsession 2012. Hauptdiskussionspunkte werden die Anträge des Gemeindeverbandes sein. Die Anträge verlangen, dass der Kanton die Kosten für verfügte Massnahmen vollumfänglich trägt und die Gemeinden bzw. die Sozialdienste vom Kanton für die Tätigkeiten entschädigt werden, die diese für die Fachbehörden übernimmt (Abklärungen und Mandatsführung).
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