Es ist soweit: Das neue Handbuch Sozialhilfe mit seinen ersten 30 Stichwörtern ist online geschaltet!
Im Auftrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) erarbeitet die Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz (BKSE) ein Handbuch für die Sozialhilfe. In Stichworten und Suchbegriffen wird darin die Ausrichtung der individuellen Sozialhilfe geregelt. Dieses neue Handbuch soll mittelfristig das Handbuch „Sozialhilfe im Kanton Bern A-Z“ (GEF, Stand 2003) ersetzen. Die Aufhebung des kantonalen Handbuches erfolgt zu gegebener Zeit durch das kantonale Sozialamt (SOA).
Aufbau
Die Stichwörter sind je in zwei Teile aufgebaut: Ein erster Teil umfasst allgemein gültige Grundlagen und Richtwerte (Zusammenfassung, rechtliche Grundlagen und materielle Regelung). Dieser Teil ist öffentlich im Internet zugänglich.
In einem zweiten Teil können die einzelnen Sozialdienste interne Regelungen (Zuständigkeiten, Abläufe, Adressen usw.) anfügen, die nicht öffentlich einsehbar sind.
Das Handbuch wird den Sozialdiensten in deutscher und französischer Sprache zur Verfügung gestellt. Die französischen Übersetzungen folgen zeitlich leicht verzögert.
Rechtliche Verbindlichkeit
Im Kanton Bern wird die Sozialhilfe im Sozialhilfegesetz (SHG) und in der Sozialhilfeverordnung (SHV) geregelt. Gemäss diesen gesetzlichen Vorgaben sind die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS ( www.skos.ch) verbindlich anzuwenden.
Sowohl das noch gültige Handbuch „Sozialhilfe im Kanton Bern A-Z“ als auch das neue Handbuch Sozialhilfe der BKSE haben einen empfehlenden Charakter. „Die Sozialbehörden beurteilen grundsätzliche Fragestellungen der Sozialhilfe (Art. 17 Bst. a SHG).“ Um das Ziel der Rechtsgleichheit zu erreichen und Ressourcen für die Erarbeitung und Aktualisierung von eigenen Handbüchern zu sparen, empfiehlt die BKSE den Sozialbehörden, das neue Handbuch der BKSE auf dieser rechtlichen Grundlage integral zu übernehmen und in ihren Sozialdiensten als Arbeitsgrundlage einzuführen.
Angaben zum Projekt
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie direkt im Handbuch.
Was müssen Sie tun?
Bestimmen Sie auf Ihrem Sozialdienst einen Administrator/eine Administratorin, welche/r zuständig sein wird, um den kommunalen Teil des Handbuches zu bewirtschaften. Teilen Sie uns die Angaben dieser Person mit (Name, Funktion, Mailadresse): info@bernerkonferenz.ch
Der Administrator/die Administratorin erhält anschliessend die Zugangsdaten sowie eine schriftliche Anleitung um die kommunalen Ergänzungen einzufügen.
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