Gemäss Sozialhilfestatistik des Bundesamts für Statistik existierten im Kanton Bern 2010 1‘800 Working Poor-Haushalte. Diese Haushalte verdienten trotz vollem Erwerbspensum nicht genug, um ihre Existenz sichern zu können.
Die GEF schätzt die dadurch entstandenen Kosten in der Sozialhilfe auf rund 15 Millionen Franken. Dieser Betrag machte 4.2% der Kosten für die wirtschaftliche Sozialhilfe (2010: CHF 358 Mio.) aus. Würden noch weitere Kosten, wie z.B. die Finanzierung von Kita-Plätzen für Kinder von Working Poor-Haushalten eingerechnet, wäre der Betrag noch wesentlich höher. Es erscheint daher gerechtfertigt, dass der Sozialdienst nicht existenzsichernde Löhne im Einzelfall hinterfragt und dem beco Meldung erstattet.
Im Rahmen einer IIZ-Steuergruppensitzung wurde diskutiert, wie die Sozialdienste dazu beitragen können, Lohndumping zu verhindern. Das beco Berner Wirtschaft hat sich bereit erklärt, auf Meldung hin zu prüfen, ob gemeldete Lohn- und Arbeitsbedingungen korrekt sind, d.h. kein Lohndumping vorliegt.
Unter Lohndumping versteht man Löhne oder Arbeitsbedingungen, die nicht orts- und berufsüblich sind. Alle tiefen Löhne bergen das Risiko, dass sie nicht existenzsichernd sind, aber nicht alle tiefen Löhne sind Dumpinglöhne. Wird Lohndumping festgestellt, kann der Arbeitgeber aufgefordert werden, die orts- und berufsüblichen Löhne und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Es besteht allerdings, ausser bei allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen, keine rechtliche Handhabe zur Durchsetzung.
Es geht also darum, den kantonalen Aufsichtsbehörden Arbeitsverhältnisse zu melden, in welchen trotz einer Vollzeitbeschäftigung Löhne bezahlt werden, welche nicht existenzsichernd sind, so dass die Sozialhilfe hier ergänzend unterstützen muss. Das beco prüft die gemeldeten Lohn- und Arbeitsverhältnisse, kontrolliert, ob Schwarzarbeit vorliegt und informiert die meldende Stelle über das Resultat. Das beco kann aber von sich aus keine weitergehenden Massnahmen ergreifen.
Bei der Beurteilung, ob eine Abklärung von eventuellem Lohndumping sinnvoll ist, können die Familienverhältnisse Hinweise geben: Wenn der Lohn schon bei kleinen Familien oder Einzelpersonen bei einer Vollzeitbeschäftigung nicht existenzsichernd ist, sollte die Meldung an eine der nachfolgenden Stellen geprüft werden. Bei grösseren Familien ist im Voraus zu überlegen, ob das Einkommen zwar orts- und berufsüblich ist, jedoch wegen der Familiengrösse trotzdem nicht ausreicht.
Die BKSE unterstützt den Kampf gegen Lohndumping und fordert die Sozialdienste auf, den kantonalen Aufsichtsbehörden bei nicht existenzsichernden Löhnen entsprechende Meldungen zu machen. |