Unsere Positionen
Finanzierungsverantwortung im Kindes- und Erwachsenenschutz
13.1.2012:In der Januarsession 2012 des Grossen Rates wird in zweiter Lesung das neue Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz KESG beraten. Es bestehen noch Differenzen im Bereich der Finanzierungsverantwortung.
Aus Kreisen der Gemeindevertreter wird gefordert, dass die Kosten der Tätigkeit der Sozialdienste für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB (Art. 22 KESG) und die ungedeckten Kosten des Massnahmenvollzuges (Art. 44 KESG) ausserhalb des Lastenausgleichs Sozialhilfe vom Kanton finanziert werden. Die daraus resultierende Entlastung der Gemeinde soll in der Globalbilanz angerechnet werden.
Die BKSE wehrt sich aus fachlichen Überlegungen gegen diese Idee. Siehe dazu unser Schreiben an die Grossrätinnen und Grossräte:
Die BKSE wehrt sich aus fachlichen Überlegungen gegen diese Idee. Siehe dazu unser Schreiben an die Grossrätinnen und Grossräte:
Konsultation SHV
6.7.2011:Die BKSE hat am Konsultationsverfahren zur Änderung der Sozialhilfeverordnung teilgenommen. Unsere definitive Antwort finden Sie untenstehend.
Link zu den Konsultationsunterlagen der GEF
Unverantwortlicher Richtungswechsel des Regierungsrates im Kindes- und Erwachsenenschutz KES
7.6.2011/23.6.2011:
Mit seiner Medienmitteilung vom 2. Juni 2011 teilte der Regierungsrat des Kantons Bern mit, dass er sich aufgrund der ausgesprochen schwierigen finanzpolitischen Situation veranlasst sieht, dem Grossen Rat die Beibehaltung der bisherigen kommunalen Kompetenz im Kindes- und Erwachsenenschutz zu beantragen. Die BKSE erachtet die kurzfristige Kehrtwende der Berner Regierung als überstürzt. Rund 1 ½ Jahr vor Inkraftsetzung des Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenschutzrechts den Ball wiederum den Gemeinden zuzuspielen, zeugt von wenig Respekt gegenüber den künftigen Aufgaben der interdisziplinären Fachbehörden. Erst mit der notwendigen Struktur und den entsprechenden geografischen Perimetern werden die angestrebte Professionalität und Effizienz im äusserst heiklen und anspruchsvollen Kindes- und Erwachsenenschutz sichergestellt. Wie die Gemeinden die künftigen Herausforderungen zu organisieren haben, bleibt vorerst ein Geheimnis. Die BKSE ist nicht bereit, in einer Hauruckübung den Scherbenhaufen aufzukehren und besteht darauf, dass das vom Grossen Rat bevorzugte kantonale Modell umgesetzt wird. Der Kindes- und Erwachsenenschutz darf nicht zum Spielball finanzpolitischer Diskussionen werden.
Innerhalb einer 10-tägigen Frist hatte die BKSE Zeit, an der Kurzkonsultation teilzunehmen.
Hier finden Sie unsere poinierte Stellungnahme:
Mit seiner Medienmitteilung vom 2. Juni 2011 teilte der Regierungsrat des Kantons Bern mit, dass er sich aufgrund der ausgesprochen schwierigen finanzpolitischen Situation veranlasst sieht, dem Grossen Rat die Beibehaltung der bisherigen kommunalen Kompetenz im Kindes- und Erwachsenenschutz zu beantragen. Die BKSE erachtet die kurzfristige Kehrtwende der Berner Regierung als überstürzt. Rund 1 ½ Jahr vor Inkraftsetzung des Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenschutzrechts den Ball wiederum den Gemeinden zuzuspielen, zeugt von wenig Respekt gegenüber den künftigen Aufgaben der interdisziplinären Fachbehörden. Erst mit der notwendigen Struktur und den entsprechenden geografischen Perimetern werden die angestrebte Professionalität und Effizienz im äusserst heiklen und anspruchsvollen Kindes- und Erwachsenenschutz sichergestellt. Wie die Gemeinden die künftigen Herausforderungen zu organisieren haben, bleibt vorerst ein Geheimnis. Die BKSE ist nicht bereit, in einer Hauruckübung den Scherbenhaufen aufzukehren und besteht darauf, dass das vom Grossen Rat bevorzugte kantonale Modell umgesetzt wird. Der Kindes- und Erwachsenenschutz darf nicht zum Spielball finanzpolitischer Diskussionen werden.
Innerhalb einer 10-tägigen Frist hatte die BKSE Zeit, an der Kurzkonsultation teilzunehmen.
Hier finden Sie unsere poinierte Stellungnahme:
Die Konsultationsunterlagen der JGK:
Begleitbrief JGK zur Konsultation KESG (15.6.2011) (76 KB)
Vortrag zu KESG Gemeindemodell (292 KB)
Gesetzesentwurf KESG Gemeindemodell (117 KB)
Medienmitteilung des Regierungsrates KES 2.6.2011 (8 KB)
Konsultationen Behindertenkonzept und Behindertenbericht
Der Regierungsrat hat anfangs 2011 ein kantonales Behindertenkonzept verabschiedet und zur abschliessenden Genehmigung an den Bundesrat weitergeleitet. Im Herbst dieses Jahres soll aufgrund dieses Konzeptes der Grossen Rat mit einem Bericht über die künftigen kantonalen Massnahmen zugunsten von Menschen mit Behinderungen sowie über den Zwischenstand der laufenden Umsetzungsarbeiten informiert werden.Die BKSE hat sich sowohl zum Behindertenkonzept als auch zum Behindertenbericht im Rahmen der Konsultationsverfahren geäussert.
Konsultation zur Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV)
Die GEF unterbreitete den Entwurf zur heutigen Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration ASIV. In der Verordnung werden wie in der heutigen ASIV die Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung geregelt und neu auch die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Eingabefrist ist der 31. März 2011.Die Konsultationsantwort der BKSE finden Sie hier.
Vernehmlassungsantwort zum Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Am 23. Dezember 2010 hat der Regierungsrat das Vernehmlassungsverfahren zum Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KES) eröffnet. Das Verfahren dauert bis zum 23. März 2011.Die Rückmeldungen aus der BKSE-internen Konsultation sind soweit möglich in die unten stehende, definitve Vernehmlassungsantwort eingeflossen.
Wir danken den Mitglieder der BKSE für ihre Rückmeldungen und der Arbeitsgruppe für die sorgfältige Auseinandersetzung mit den Unterlagen.
Die Arbeitsgruppe bestand aus folgenden Personen:
Adrian Vonrüti, Präsident BKSE, Vorsteher Sozialamt Stadt Langenthal
Ester Meier, Vorstand BKSE, Leiterin Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz Bern
Konrad Steiner, Vorstand BKSE, Leiter Sozialdienst Heimberg
Werner Zaugg, Leiter Sozialdienste Worb
Thomas Büchler, Dienstchef Kindes- und Erwachsenenschutz Thun
Andreas Diggelmann, Leiter Sozialdirektion, Vormundschaftssekretär Burgdorf
Marianne Rohr, Abteilungsleiterin Vormundschaft/Justiz Ostermundigen
Andrea Lüthi, Geschäftsleiterin BKSE
Link zu den Vernehmlassungsunterlagen
Die Arbeitsgruppe bestand aus folgenden Personen:
Adrian Vonrüti, Präsident BKSE, Vorsteher Sozialamt Stadt Langenthal
Ester Meier, Vorstand BKSE, Leiterin Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz Bern
Konrad Steiner, Vorstand BKSE, Leiter Sozialdienst Heimberg
Werner Zaugg, Leiter Sozialdienste Worb
Thomas Büchler, Dienstchef Kindes- und Erwachsenenschutz Thun
Andreas Diggelmann, Leiter Sozialdirektion, Vormundschaftssekretär Burgdorf
Marianne Rohr, Abteilungsleiterin Vormundschaft/Justiz Ostermundigen
Andrea Lüthi, Geschäftsleiterin BKSE
Link zu den Vernehmlassungsunterlagen
Keine Unterstützung des Referendums gegen das Sozialhilfegesetz (SHG)
Die Berner Konferenz unterstützt das Referendum gegen das Sozialhilfegesetz nicht und zwar aus folgenden Gründen:
Im Vorfeld der Beschlüsse des Grossen Rates hat sich der Vorstand der BKSE intensiv für Verbesserungen eingesetzt, die sowohl die Interessen der Klientschaft als auch die Interessen der Sozialdienste und der Gemeinden berücksichtigen. Der politische Prozess war intensiv und das vorliegende Ergebnis des revidierten Sozialhilfegesetzes ist ein Kompromiss, welcher sich nicht in allen Bereichen mit unseren Vorstellungen und Erwartungen deckt, aber als mehrheitsfähige Lösung zu akzeptieren ist.
Wir sind überzeugt, dass das Referendum nicht dazu beiträgt, im heutigen Zeitpunkt eine bessere Lösung zu realisieren. Zudem wird die übergeordnete Gesetzgebung dafür sorgen, dass die Grundrechte und damit auch der Schutz der Privatsphäre eingehalten werden.
Vernehmlassung Revision Volkschulgesetz VSG
Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern führt ein Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Volkschulgesetzes VSG durch. Eingabefrist ist der 1. Februar 2011. Die BKSE nahm nur zu Art. 20a VSG Stellung, welcher die Schulsozialarbeit betrifft. Die BKSE verlangt eine verbindliche Formulierung bei der Finanzierung (keine Kann-Formulierung) sowie eine Erhöhung der Kostenbeteiligung des Kantons. Der Selbstbehalt der Gemeinden sollte den Regelungen bei der institutionellen Sozialhilfe und der Kinder- und Jugendarbeit entsprechen.
FILAG- und SHG-Revision - Debatte in der Sessionen des Grossen Rates vom November 2010 und Januar 2011
Die zweite Lesung der FILAG- und SHG-Revsionsvorlagen des Grossen Rates findet im Januar 2011 statt.
Argumentarium
Argumentarium
für FILAG-Debatte zur vorgesehenen Verschärfung des Bonus-/Malus-Systems in der Sozialhilfe
Art. 80d Abs. 4 FILAG
Im Rahmen der Revision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich FILAG, soll in der Sozialhilfe ein Bonus-/Malus-System eingeführt werden - im Sinne eines Anreizsystems für Kosteneffizienz: Sozialdienste, die mit ihren Sozialhilfekosten um einen gewissen Prozentsatz vom geschätzten Wert abweichen, sollen zukünftig mit einem Bonus belohnt bzw. mit einem Malus finanziell bestraft werden. In der grossrätlichen Kommission zur FILAG-Revision wurde ein Änderungsantrag angenommen, der beim Bonus-/Malus-System die Bandbreite für Abweichungen vom geschätzten Wert von 30% auf 20% reduziert. Gemäss Auskunft der Gesundheits- und Fürsorgedirektion GEF hätte dies zur Folge, dass mit den vorliegenden Zahlen aus dem Jahren 2007, 2008 und 2009 mehr als die Hälfte alller Sozialdienste von einem Malus oder einem Bonus betroffen wären.
Hier finden Sie das Argumentarium der BKSE:
Zu den weiteren Anträgen die zum Sozialhilfegesetz im Rahmen der FILAG-Debatte eingereicht worden sind, nimmt die BKSE wie folgt Stellung:
Vernehmlassung zum FMJG
Die BKSE nahm am Vernehmlassungsverfahren zum Gesetz über freiheitsbeschränkende Massnahmen im Jugendstraf- und -massnahmevollzug und in der stationären Jugendhilfe (FMJG) teil. Als Fachverband begrüsst es die BKSE, dass mit dem vorliegenden Gesetz eine genügende gesetzliche Grundlage für schwer wiegende Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Personen geschaffen und so eine Lücke geschlossen wird. Eine einheitliche Regelung schafft Klarheit und beugt Willkür vor. Wir erachten es als richtig, dass der Geltungsbereich des Gesetzes vorerst auf die genannten Institutionen beschränkt ist.Die Vernehmlassungsantwort:
Behindertenkonzept des Kantons Bern
Seit Inkrafttretens NFA tragen die Kantone die integrale Verantwortung für die institutionelle Behindertenhilfe und gewähren Beitrage an den Bau und den Betrieb von Einrichtungen die dem Wohnen und Arbeiten von erwachsenen Menschen mit einer Behinderung dienen. Gemäss Bundesgesetz ist jeder Kanton verpflichtet ein kantonales Behindertenkonzept zu erstellen und dem Bundesrat zur Genehmigung vorzulegen. Der Entwurf des bernischen Konzeptes liegt nun vor und die BKSE wurde zur Anhörung eingeladen.
Die BKSE begrüsst die Hauptstossrichtung, die behinderten Menschen eine selbstbestimmte Lebensgestaltung ermöglichen und die Teilhabe an gesellschaftlichen Lebensbereichen fördern will. Behinderte Menschen sollen ihre Lebensform frei wählen können, unabhänig ihrer ökonomischen Situation. Der BKSE ist es ein Anliegen, dass mit der vorgeschlagenen Subjektfinanzierung eine Sozialhilfebedürftigkeit vermieden wird.
Die Antwort der BKSE finden Sie hier:
Neues Integrationsgesetz IntG
Per 1.1.2012 soll im Kanton Bern das neue Integrationsgesetz in Kraft treten. Das Gesetz baut auf dem Grundsatz "Fördern und Fordern" auf. Da Integration alle Mitglieder der Gesellschaft betrifft, sind darin die Verpflichtungen sowohl für die Migrantinnen und Migranten wie auch für den Kanton und die Gemeinden festgehalten.Die Kompetenzzentren Integration erhalten einen erweiterten Abklärungsauftrag für neuzuziehende Ausländerinnen und Ausländer, bei denen ein Integrationsbedarf vermutet wird. In gewissen Fällen kann der Migrationsdienst mit Migrantinnen und Migranten Integrationsvereinbarungen abschliessen. In anderen Fällen kann die Gemeinde Integrationsmassnahmen anordnen. Hier ist vorgesehen, dass die Vereinbarung, Anordnung und Begleitung von Integrationsmassnahmen dem Sozialdienst übertragen wird, wenn dieser bereits ein Dossier der betroffenen Person führt.
Die BKSE hat den Entwurf einer Vernehmlassungsantwort während einem Monat auf der Homepage publiziert und die Mitglieder um allfällige Rückmeldungen gebeten. Die definitve Vernehmlassungsantwort wurde vom Vorstand an seiner Sitzung vom 1. Juli 2010 verabschiedet.
Die Vernehmlassungsunterlagen des Kantons finden Sie hier.
Revisionen SHG und SHV
Zur Zeit werden im Kanton Bern das Sozialhilfegesetz SHG sowie die Sozialhilfeverordnung SHV überarbeitet. Die BKSE hat sich intensiv mit diesen beiden Geschäften auseinander gesetzt und bei der Vernehmlassung zur SHG-Revision auch die Meinungen ihrer Mitglieder eingeholt.Die Revision des Sozialhilfegesetzes umfasst neue Datenschutzregelungen, die Anzeigepflicht bei Sozialhilfemissbrauch, die Stärkung der Sozialbehörden, Präzisierungen der Rückerstattungspflicht und die Abschaffung des Zuschuss nach Dekretes. Die BKSV fordert zudem die Prüfung einer Ombudsstelle für die individuelle Sozialhilfe.
Bei der Revision der Sozialhilfeverordnung geht es hauptsächlich um eine massvolle Reduktion der Zulagen für junge Erwachsene, die Anforderungen an das Fachpersonal sowie die Lastenausgleichsabrechnung mit dem Kanton. Um die prekäre Personalsituation bei den Sozialdiensten zu verbessern, fordert die BKSE weitere Massnahmen, wie beispielsweise die Reduktion der Fallbelastung für neue Mitarbeitende, die Erhöhung der Weiterbildungspauschale und die Stärkung der Leitungsfunktionen.
Bei all den anstehenden Veränderungen ist es wichtig, dass sich der zusätzliche administrative Aufwand der Sozialdienste in Grenzen hält, die Anstellungsbedingungen für die Sozialdienstmitarbeitenden verbessert werden und dass die Kernaufgabe der Sozialdienste - die Unterstützung der Hilfsbedürftigen - nicht aus den Augen verloren geht!
Unsere Vernehmlassungsantworten finden Sie hier:
Neues Erwachsenen- und Kindesschutzrecht
In der Januarsession des Grossen Rates haben sich nun auch die Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit 84 zu 59 Stimmen für das regionale Modell entschieden, wie bereits von der vorberatenden Kommission vorgeschlagen.Damit liessen sich die Grossrätinnen und Grossräte u.a. von den Argumenten der BKSE überzeugen. In der politischen Debatte wurden die Ansprüche an Fachlichkeit und Professionalität gegen die Interessen der Gemeindeautonomie abgewogen.
Link zum Zeitungsartikel im Bund vom 27. Januar 2010.
Link zum Zeitungsartikel im Bund vom 28. Januar 2010.
Revision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich
Mit Schreiben vom 30. Oktober 2009 hat die Berner Konferenz für Sozialhilfe, Erwachsenen- und Kindesschutz BKSE im Vernehmlassungsverfahren Stellung zu den vorgeschlagenen Modellen genommen.
Im Sinne eines politischen Kompromisses unterstützt die BKSE in der individuellen Sozialhilfe ein Modell mit einem Bonus-/Malus-System. Die BKSE hat jedoch konkrete Verbesserungsvorschläge. So sollen beispielsweise nur Sozialdienste sanktioniert werden, die von einer gewissen vorgegebenen Bandbreite abweichen. Einsparungen sollen in Verbesserungsmassnahmen investiert werden, anstatt den „guten“ bzw. kostengünstigen Sozialdiensten als Bonus ausbezahlt zu werden.
Im Bereich der institutionellen Sozialhilfe befürwortet die BKSE das Modell „Neue Aufgabenteilung im Alters- und Behindertenbereich und Selbstbehalt inkl. Ausgleich über einen Soziallastenzuschuss bei ausgewählten Angeboten“. Die BKSE anerkennt, dass gewisse institutionelle Angebote auch einen Standortvorteil für die Gemeinden bedeuten und deshalb ein Selbstbehalt bei der familienergänzenden Kinderbetreuung, der Kinder- und Jugendarbeit sowie den Gemeinschaftszentren vertretbar ist. Die BKSE begrüsst auch die Kantonalisierung der Spitex und der Beschäftigungs- und Integrationsprogrammen (BIAS), da der Kanton jetzt schon eine starke Steuerungsfunktion übernommen hat und die Einflussmöglichkeiten der Gemeinden eher gering sind.
Die ausführliche Antwort der BKSE an den Regierungsrat finden Sie hier:
Vertrauensärzt/innen in der Sozialhilfe
Ende 2008 beantragte die BKSE bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion GEF die Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes "Vertrauenärzt/innen im Bereich der Sozialhilfe im Kanton Bern. Insbesondere sollten die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, die Kostenhöhe und -übernahme zu klären wie auch mit bereits bestehenden Anbietern wie MEDAS (Med. Abklärungsstation Inselspital), SMAB (Swiss Medical Assessment- und Business-Center Bern), RAD (Regional Ärztlicher Dienst der IV Bern) Vereinbarungen zu treffen. Die Abklärungen/Gutachten sollten polydisziplinär sein und Antworten geben zur Arbeits- und Leistungsfähigkeit einzelner Klientinnen und Klienten der Sozialdienste.Zusammenfassend lautet die Antwort der GEF wie folgt: Gemäss den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen ist es den Sozialdiensten bereits heute möglich vertrauensärztliche Gutachten in Auftrag zu geben. Die entsprechenden Kosten dürfen jedoch nicht den individuellen Konti von Sozialhilfebeziehenden belastet werden, sondern sind grundsätzlich von den Gemeinden zu tragen. Die Einrichtung einer kantonalen Stelle zur Prüfung und Beurteilung der Arbeitsfähigkeit wird abgelehnt. Es wird auf die im Jahr 2010 innerhalb des IIZ-MAMAC geplanten medizinisch-arbeitsmarktlichen Assessments im Rahmen von Case Management hingewiesen.
Das Antwortschreiben der GEF vom 30. September 2009:


