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    Entscheid im Grossen Rat zum KESG

    1.2.2012:

    In der Januarsession des Grossen Rates Kanton Bern wurde das neue Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz (KESG) in zweiter Lesung beraten und definitiv verabschiedet. In dieser Runde ging es einzig noch um die Finanzierungsverantwortung. Die Argumente der BKSE hatten die GemeindevetreterInnen und FinanzpolitikerInnen leider nicht überzeugt: Der Grosse Rat hat sich deutlich dafür ausgesprochen, dass sowohl die Kosten für die Aufwände der Sozialdienste, die diese im Auftrag der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB übernehmen, als auch die nicht einbringbaren Kosten der Massnahmen zukünftig voll vom Kanton ausserhalb des Lastenausgleichs Sozialhilfe finanziert werden.
      
    Es bleibt zu hoffen, dass es nicht zu den befürchteten Fehlanreizen kommt und sich die KESB und die Sozialdienste auch zukünftig primär von fachlichen und nicht nur von finanziellen Überlegungen leiten lassen. Die BKSE wird diese Gefahr im Auge behalten und sich bei den kommenden Umsetzungsarbeiten dafür einsetzen, den administrativen Aufwand der Sozialdienste für die Verrechnung mit dem Kanton möglichst gering zu halten.
     
    Immerhin betonten die Grossrätinnen und Grossräte in der Debatte, dank der Minderbelastung der Gemeinden sei der Lastenausgleich Sozialhilfe längerfristig gesichert. Wir werden sie beim Wort nehmen!

    Link zum Artikel der Berner Zeitung
    Link zum Artikel im Bund

    Kanton unterstützt Fachleute bei der Umsetzung des neuen KESG

    19.1.2012:

    Von Mai bis Juni 2012 finden im Kanton Bern dezentrale Informationsveranstaltungen des Kantons in Zusammenarbeit mit der Berner Fachhochschule und der BKSE statt. Diese richten sich an die Sozial- und Vormundschaftsbehörden, die Leitungen der Vormundschaftssekretariate, die Leitungen der Sozialdienste sowie weitere Interessierte. Die Einladungen folgen in Kürze über die Regierungsstatthalterämter.

    In der aktuellen Ausgabe von Impuls wurde ein Interview mit der Vorsteherin des Kantonalen Jugendamtes, Frau Andrea Weik publiziert. Dieses erläutert, wie der Kanton die Fachleute bei der Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts unterstützen wird.
     Interview Impuls Januar 2012 (68 KB)

    Schulsozialarbeit

    Der Grosse Rat hat sich am 23. November 2011 in der ersten Lesung zum revidierten Volkschulgesetz zu Gunsten der Schulsozialarbeit ausgesprochen. Zukünftig kann sich der Kanton mit bis zu 30% an den Besoldungskosten beteiligen. Streichungs- und Kürzungsanträge wurden im Grossen Rat abgelehnt.

    Link zu Artikel in der Berner Zeitung

    Grundsatzentscheid im Kindes- und Erwachsenenschutz

    Am 22. November 2011 entschied sich der Grosse Rat in einer Grundsatzdebatte zur Organisation der zukünftigen Fachbehörden deutlich für das kantonale Modell. Das Stimmenverhältnis betrug 103 Ja-Stimmen zu 27 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen.

    Die BKSE nimmt erfreut von diesem Entscheid Kenntnis, hat sie sich doch stets und engagiert für eine professionelle Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben eingesetzt.

    Die Detailberatung zur Gesetzesvorlage findet in der zweiten Woche der laufenden Novembersession statt.

    Die zweite Lesung erfolgt in der Januarsession 2012. Hauptdiskussionspunkte werden die Anträge des Gemeindeverbandes sein. Die Anträge verlangen, dass der Kanton die Kosten für verfügte Massnahmen vollumfänglich trägt und die Gemeinden bzw. die Sozialdienste vom Kanton für die Tätigkeiten entschädigt werden, die diese für die Fachbehörden übernimmt (Abklärungen und Mandatsführung).

    Link zu Artikel der Berner Zeitung (23.11.2011)
    Link zu Artikel Bund (23.11.2011)

    Link zu Artikel Bund (2.12.2011)

    Gesetzesänderungen per 1.1.2012 in der Sozialhilfe

    Im Rahmen der dezentralen Veranstaltungen im Verlaufe des Novembers 2011 informiert die Gesundheit- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern über die Gesetzesänderungen per 1.1.2012. Unter anderem umfassen diese die Anpassung der SKOS-Richtlinien an die Teuerung, Bestimmungen zum Sozialhilfegeheimnis und zur Auskunftspflicht, die Regelung der Sozialinspektion, Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzte, das Bonus-Malus-System, die Selbstbehalte bei den Angeboten zur sozialen Integration usw.

    Hier finden Sie bereits die revidierten Gesetzestexte zum SHG, zur SHV und zum FILAG.
     Änderungen SHG 2012 (186 KB)  Änderungen SHV 2012 (264 KB)  Änderungen FILAG 2012 (129 KB)

    Lohndumping / Working Poor

    16.11.2011

    Gemäss Sozialhilfestatistik des Bundesamts für Statistik existierten im Kanton Bern 2010 1‘800 Working Poor-Haushalte. Diese Haushalte verdienten trotz vollem Erwerbspensum nicht genug, um ihre Existenz sichern zu können.
     
    Die GEF schätzt die dadurch entstandenen Kosten in der Sozialhilfe auf rund 15 Millionen Franken. Dieser Betrag machte 4.2% der Kosten für die wirtschaftliche Sozialhilfe (2010: CHF 358 Mio.) aus. Würden noch weitere Kosten, wie z.B. die Finanzierung von Kita-Plätzen für Kinder von Working Poor-Haushalten eingerechnet, wäre der Betrag noch wesentlich höher. Es erscheint daher gerechtfertigt, dass der Sozialdienst nicht existenzsichernde Löhne im Einzelfall hinterfragt und dem beco Meldung erstattet.
     
    Im Rahmen einer IIZ-Steuergruppensitzung wurde diskutiert, wie die Sozialdienste dazu beitragen können, Lohndumping zu verhindern. Das beco Berner Wirtschaft hat sich bereit erklärt, auf Meldung hin zu prüfen, ob gemeldete Lohn- und Arbeitsbedingungen korrekt sind, d.h. kein Lohndumping vorliegt.
     
    Unter Lohndumping versteht man Löhne oder Arbeitsbedingungen, die nicht orts- und berufsüblich sind. Alle tiefen Löhne bergen das Risiko, dass sie nicht existenzsichernd sind, aber nicht alle tiefen Löhne sind Dumpinglöhne. Wird Lohndumping festgestellt, kann der Arbeitgeber aufgefordert werden, die orts- und berufsüblichen Löhne und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Es besteht allerdings, ausser bei allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen, keine rechtliche Handhabe zur Durchsetzung.
     
    Es geht also darum, den kantonalen Aufsichtsbehörden Arbeitsverhältnisse zu melden, in welchen trotz einer Vollzeitbeschäftigung Löhne bezahlt werden, welche nicht existenzsichernd sind, so dass die Sozialhilfe hier ergänzend unterstützen muss. Das beco prüft die gemeldeten Lohn- und Arbeitsverhältnisse, kontrolliert, ob Schwarzarbeit vorliegt und informiert die meldende Stelle über das Resultat. Das beco kann aber von sich aus keine weitergehenden Massnahmen ergreifen.
     
    Bei der Beurteilung, ob eine Abklärung von eventuellem Lohndumping sinnvoll ist, können die Familienverhältnisse Hinweise geben: Wenn der Lohn schon bei kleinen Familien oder Einzelpersonen bei einer Vollzeitbeschäftigung nicht existenzsichernd ist, sollte die Meldung an eine der nachfolgenden Stellen geprüft werden. Bei grösseren Familien ist im Voraus zu überlegen, ob das Einkommen zwar orts- und berufsüblich ist, jedoch wegen der Familiengrösse trotzdem nicht ausreicht.
     
    Die Berner Konferenz unterstützt den Kampf gegen Lohndumping und fordert die Sozialdienste auf, den kantonalen Aufsichtsbehörden bei nicht existenzsichernden Löhnen entsprechende Meldungen zu machen.
     Merkblatt Lohndumping/Working Poor (169 KB)

    Datenaustausch zwischen RAV, Arbeitslosenkassen und Sozialdiensten

    Im September 2011 traf sich eine Delegation der BKSE mit Vertretern des beco und der Kantonalen Arbeitslosenkasse.

    Zukünftig werden die Sozialdienste die Möglichkeit haben, auf das Informationssystem AVAM-DMS Zugriff zu nehmen. AVAM ist das gesamtschweizerische Arbeitsinstrument der öffentlichen Arbeitsvermittlung und der Arbeitsmarktstatistik. Dort können jedoch nur Daten und Dokumente eingesehen werden, die der Wiedereingliederung und der Dossierverwaltung dienen (wie Arbeitsbemühungen, arbeitsmarktliche Massnahmen, Fachberatung). Informationen über Sanktionen und Vermittlungsfähigkeit sind hingegen aufgrund bundesrechtlicher Datenschutzbestimmungen nicht ersichtlich. Die neuen Regelungen in Bezug auf Datenaustausch im SHG ab 2012 können damit in diesem Bereich nicht umgesetzt werden.

    Dies ist für die Sozialdienste unbefriedigend. Vor allem weil sich nun herausstellt, dass auch Vollmachten, wie diejenige von Zollikofen, die wir auf unserer Homepage als Muster hatten, nicht genügen, um die nötigen Informationen über Sanktionen zu erhalten.

    Die BKSE wird sich dem Thema Informationsaustausch mit den RAV, Arbeitslosenkassen erneut annehmen müssen.

     

    Kindes- und Erwachsenenschutz: Grossrätliche Kommission korrigiert die verantwortungslose Kehrtwende des Regierungsrates

    An ihrer Sitzung vom 12. August 2011 lehnte die grossrätliche Kommission einstimmig das kommunale Modell im Kindes- und Erwachsenenschutz ab. Sie folgte damit den fachlichen Überlegungen und Argumenten der eingeladenen Experten und Expertinnen. Auch der Präsident der BKSE, Adrian Vonrüti war zum Hearing eingeladen und konnte überzeugend darlegen, dass das vom Regierungsrat aus rein finanzpolitischen Überlegungen favorisierte Gemeindemodell nicht den bundesrechtlichen Anforderungen der Professionalität entspricht und eine Umsetzung in sinnvollen, genügend grossen Perimetern von den Gemeinden bis Ende 2012 absolut unrealistisch wäre.
     
    Am 25. August 2011 wird die grossrätliche Kommission nun wie ursprünglich vorgesehen die Gesetzesvorlage für ein kantonales/regionales Modell beraten. Der Grosse Rat behandelt das Geschäft in erster Lesung in der Novembersession 2011. Die zweite Lesung folgt im Januar 2012.
     
    Der zeitliche Fahrplan bleibt eng. Die BKSE wird sich weiterhin bei den Umsetzungsarbeiten des Kantons engagieren.

    Link zur Medienmitteilung des Kantons
    Link zum Artikel der Berner Zeitung vom 12. August 2011
    Link zum Artikel der Berner Zeitung vo. 16. August 2011

    Die Berner Konferenz hatte sich im Juni im Rahmen der Kurzkonsultation wiederholt deutlich gegen das kommunale Modell ausgesprochen. Link zur Stellungnahme der BKSE

    Umfrage Leitungspersonen

    Im Sommer 2010 führte die BKSE eine Umfrage bei den Leitungspersonen der deutschsprachigen Sozialdienste im Kanton Bern durch. 61 Sozialdienste wurden befragt, 56 Sozialdienste haben geantwortet (= 91,8%).
    Die Themenbereiche umfassten: Organisation, Personal, Bedarf an Weiterbildung, Rahmenbedingungen, Forderungen an BKSE

    Kurzfazit:
    • Die subjektive Einschätzung der Sozialdienstleitenden über alle Bereiche zeigt in einer Skala von 1-10 eine mittlere Unzufriedenheit. Einzig im Bereich der vorhandenen Weiterbildungsangebote und der Ressourcen für Weiterbildungen (v.a. in finanzieller Hinsicht) erfolgte eine recht positive Rückmeldung.
    • Die Sozialdienste der Kategorie D (kleine kommunale Sozialdienste) weisen in allen Bereichen die durchschnittlich tiefsten Werte aus (wobei zu berücksichtigen ist, dass zu dieser Kategorie nur 3 Sozialdienste gehören).
    • Auch die Sozialdienste der Kategorie A (Städte) bewerten die einzelnen Bereiche tendenziell eher negativer (auch hier basiert die Auswertung auf 3 beantwortete Fragebogen).
    • Generell schlecht ist Zufriedenheit mit den vorhandenen Ressourcen für Führungsaufgaben in der Sozialplanung, der Organisationsentwicklung und für Koordinations- und Kooperationsauf­gaben.
    • Wo Leitungspersonen noch Fallarbeit leisten müssen, kommt diese anscheinend zu kurz.
    • Die Erhöhung des Administrativpersonals wurde an einigen Orten nicht oder nur teilweise umge­setzt. Die administrative Unterstützung war vielerorts bereits vorher höher als 30% pro Fachper­sonalstelle und die Gemeinden nahmen wohl dankbar zur Kenntnis, dass diese Kosten nun in den Lastenausgleich Sozialhilfe eingegeben werden können, ohne eine zusätzliche Erhöhung zu bewilligen.
    • Die Personalfluktuation beträgt unge­fähr 15-20%, was auch den Ergebnissen der Diplomarbeit „Personalfluktuation auf den öffentli­chen Sozialdiensten im Kanton Bern“ entspricht, in welcher eine Rate von 12-17% erhoben wor­den ist.
    Die Zusammenfassung der Resultate finden Sie hier:
     Kurzauswertung Umfrage Leitungspersonen Sommer 2010 (312 KB)  Powerpointpräsentation Umfrage Leitungspersonen (526 KB)

    Zusammenarbeit zwischen den Sozialdiensten und der Berner Wirtschaft beco

    An einem gemeinsamen Gespräch zwischen der Berner Konferenz für Sozialhilfe, Erwachsenen- und Kindesschutz BKSE vom 25. Oktober 2010 wurde die Zusammenarbeit der Sozialdienste mit den Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen RAV und der Kant. Arbeitslosenkasse diskutiert.

    Die wichtigsten Punkte betreffend Vorleistungspflicht, Schnittstellen, Informationsaustausch, Taggeldabrechnungen und Revision Arbeitslosengesetz sowie Kontaktadressen sind in folgendem Merkblatt zusammengestellt:
     Merkblatt Zusammenarbeit mit beco (Nov 2010) (146 KB)
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    News

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