Entscheid im Grossen Rat zum KESG
In der Januarsession des Grossen Rates Kanton Bern wurde das neue Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz (KESG) in zweiter Lesung beraten und definitiv verabschiedet. In dieser Runde ging es einzig noch um die Finanzierungsverantwortung. Die Argumente der BKSE hatten die GemeindevetreterInnen und FinanzpolitikerInnen leider nicht überzeugt: Der Grosse Rat hat sich deutlich dafür ausgesprochen, dass sowohl die Kosten für die Aufwände der Sozialdienste, die diese im Auftrag der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB übernehmen, als auch die nicht einbringbaren Kosten der Massnahmen zukünftig voll vom Kanton ausserhalb des Lastenausgleichs Sozialhilfe finanziert werden.
Link zum Artikel der Berner Zeitung
Link zum Artikel im Bund
Kanton unterstützt Fachleute bei der Umsetzung des neuen KESG
19.1.2012:Von Mai bis Juni 2012 finden im Kanton Bern dezentrale Informationsveranstaltungen des Kantons in Zusammenarbeit mit der Berner Fachhochschule und der BKSE statt. Diese richten sich an die Sozial- und Vormundschaftsbehörden, die Leitungen der Vormundschaftssekretariate, die Leitungen der Sozialdienste sowie weitere Interessierte. Die Einladungen folgen in Kürze über die Regierungsstatthalterämter.
In der aktuellen Ausgabe von Impuls wurde ein Interview mit der Vorsteherin des Kantonalen Jugendamtes, Frau Andrea Weik publiziert. Dieses erläutert, wie der Kanton die Fachleute bei der Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts unterstützen wird.
Schulsozialarbeit
Der Grosse Rat hat sich am 23. November 2011 in der ersten Lesung zum revidierten Volkschulgesetz zu Gunsten der Schulsozialarbeit ausgesprochen. Zukünftig kann sich der Kanton mit bis zu 30% an den Besoldungskosten beteiligen. Streichungs- und Kürzungsanträge wurden im Grossen Rat abgelehnt.Link zu Artikel in der Berner Zeitung
Grundsatzentscheid im Kindes- und Erwachsenenschutz
Am 22. November 2011 entschied sich der Grosse Rat in einer Grundsatzdebatte zur Organisation der zukünftigen Fachbehörden deutlich für das kantonale Modell. Das Stimmenverhältnis betrug 103 Ja-Stimmen zu 27 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen.Die BKSE nimmt erfreut von diesem Entscheid Kenntnis, hat sie sich doch stets und engagiert für eine professionelle Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben eingesetzt.
Die Detailberatung zur Gesetzesvorlage findet in der zweiten Woche der laufenden Novembersession statt.
Die zweite Lesung erfolgt in der Januarsession 2012. Hauptdiskussionspunkte werden die Anträge des Gemeindeverbandes sein. Die Anträge verlangen, dass der Kanton die Kosten für verfügte Massnahmen vollumfänglich trägt und die Gemeinden bzw. die Sozialdienste vom Kanton für die Tätigkeiten entschädigt werden, die diese für die Fachbehörden übernimmt (Abklärungen und Mandatsführung).
Link zu Artikel der Berner Zeitung (23.11.2011)
Link zu Artikel Bund (23.11.2011)
Link zu Artikel Bund (2.12.2011)
Gesetzesänderungen per 1.1.2012 in der Sozialhilfe
Im Rahmen der dezentralen Veranstaltungen im Verlaufe des Novembers 2011 informiert die Gesundheit- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern über die Gesetzesänderungen per 1.1.2012. Unter anderem umfassen diese die Anpassung der SKOS-Richtlinien an die Teuerung, Bestimmungen zum Sozialhilfegeheimnis und zur Auskunftspflicht, die Regelung der Sozialinspektion, Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzte, das Bonus-Malus-System, die Selbstbehalte bei den Angeboten zur sozialen Integration usw.Hier finden Sie bereits die revidierten Gesetzestexte zum SHG, zur SHV und zum FILAG.
Lohndumping / Working Poor
16.11.2011Datenaustausch zwischen RAV, Arbeitslosenkassen und Sozialdiensten
Im September 2011 traf sich eine Delegation der BKSE mit Vertretern des beco und der Kantonalen Arbeitslosenkasse.
Zukünftig werden die Sozialdienste die Möglichkeit haben, auf das Informationssystem AVAM-DMS Zugriff zu nehmen. AVAM ist das gesamtschweizerische Arbeitsinstrument der öffentlichen Arbeitsvermittlung und der Arbeitsmarktstatistik. Dort können jedoch nur Daten und Dokumente eingesehen werden, die der Wiedereingliederung und der Dossierverwaltung dienen (wie Arbeitsbemühungen, arbeitsmarktliche Massnahmen, Fachberatung). Informationen über Sanktionen und Vermittlungsfähigkeit sind hingegen aufgrund bundesrechtlicher Datenschutzbestimmungen nicht ersichtlich. Die neuen Regelungen in Bezug auf Datenaustausch im SHG ab 2012 können damit in diesem Bereich nicht umgesetzt werden.
Dies ist für die Sozialdienste unbefriedigend. Vor allem weil sich nun herausstellt, dass auch Vollmachten, wie diejenige von Zollikofen, die wir auf unserer Homepage als Muster hatten, nicht genügen, um die nötigen Informationen über Sanktionen zu erhalten.
Die BKSE wird sich dem Thema Informationsaustausch mit den RAV, Arbeitslosenkassen erneut annehmen müssen.
Kindes- und Erwachsenenschutz: Grossrätliche Kommission korrigiert die verantwortungslose Kehrtwende des Regierungsrates
Link zur Medienmitteilung des Kantons
Link zum Artikel der Berner Zeitung vo. 16. August 2011
Die Berner Konferenz hatte sich im Juni im Rahmen der Kurzkonsultation wiederholt deutlich gegen das kommunale Modell ausgesprochen. Link zur Stellungnahme der BKSE
Umfrage Leitungspersonen
Die Themenbereiche umfassten: Organisation, Personal, Bedarf an Weiterbildung, Rahmenbedingungen, Forderungen an BKSE
Kurzfazit:
- Die subjektive Einschätzung der Sozialdienstleitenden über alle Bereiche zeigt in einer Skala von 1-10 eine mittlere Unzufriedenheit. Einzig im Bereich der vorhandenen Weiterbildungsangebote und der Ressourcen für Weiterbildungen (v.a. in finanzieller Hinsicht) erfolgte eine recht positive Rückmeldung.
- Die Sozialdienste der Kategorie D (kleine kommunale Sozialdienste) weisen in allen Bereichen die durchschnittlich tiefsten Werte aus (wobei zu berücksichtigen ist, dass zu dieser Kategorie nur 3 Sozialdienste gehören).
- Auch die Sozialdienste der Kategorie A (Städte) bewerten die einzelnen Bereiche tendenziell eher negativer (auch hier basiert die Auswertung auf 3 beantwortete Fragebogen).
- Generell schlecht ist Zufriedenheit mit den vorhandenen Ressourcen für Führungsaufgaben in der Sozialplanung, der Organisationsentwicklung und für Koordinations- und Kooperationsaufgaben.
- Wo Leitungspersonen noch Fallarbeit leisten müssen, kommt diese anscheinend zu kurz.
- Die Erhöhung des Administrativpersonals wurde an einigen Orten nicht oder nur teilweise umgesetzt. Die administrative Unterstützung war vielerorts bereits vorher höher als 30% pro Fachpersonalstelle und die Gemeinden nahmen wohl dankbar zur Kenntnis, dass diese Kosten nun in den Lastenausgleich Sozialhilfe eingegeben werden können, ohne eine zusätzliche Erhöhung zu bewilligen.
- Die Personalfluktuation beträgt ungefähr 15-20%, was auch den Ergebnissen der Diplomarbeit „Personalfluktuation auf den öffentlichen Sozialdiensten im Kanton Bern“ entspricht, in welcher eine Rate von 12-17% erhoben worden ist.
Zusammenarbeit zwischen den Sozialdiensten und der Berner Wirtschaft beco
Die wichtigsten Punkte betreffend Vorleistungspflicht, Schnittstellen, Informationsaustausch, Taggeldabrechnungen und Revision Arbeitslosengesetz sowie Kontaktadressen sind in folgendem Merkblatt zusammengestellt:


