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Sucheingabe löschenSistierung Bonus-Malus-System:
Mit Schreiben vom 13. März 2015 wurden die Gemeinden vom Sozialamt des Kantons Bern über die vorgesehene Sistierung des Bonus-Malus-Systems für das Jahr 2015 informiert und ihnen wurde das rechtliche Gehör gewährt.
Die BKSE kann nachvollziehen, dass der Kanton aus rechtlichen Überlegungen die Sistierung vorschlägt. Aufgrund der hängigen Beschwerdeverfahren, die das Bonus-Malus-System grundsätzlich in Frage stellen, ist es sinnvoll die rechtskräftigen Beschwerdeentscheide abzuwarten.
Unser Verband hat sich bisher im Grundsatz hinter das
Bonus-Malus-System gestellt. Bei der damaligen Revision des
Sozialhilfegesetzes standen ein Selbstbehalt für die Gemeinden oder gar
die Abschaffung des Lastenausgleichs Sozialhilfe zur Diskussion. Beides
kam für die BKSE nicht in Frage und das Bonus-Malus-System war unserer
Meinung nach ein gangbarer Kompromiss – zumal wir damals einige
Verbesserungen wie z.B. eine grössere Bandbreite für Abweichungen
erwirken konnten.
Der Lastenausgleich Sozialhilfe ist übrigens
aufgrund zweier hängiger Vorstösse und im Hinblick auf den zweiten Teil
der anstehenden SHG-Revision wieder auf der politischen Agenda.
Nach wie vor befürwortet die BKSE Kosten- und Effizienzvergleiche zwischen den Sozialdiensten. Hingegen haben die ersten finanzrelevanten Zahlen im Rahmen der ersten Bonus-Malus-Runde Fragen aufgeworfen, die beantwortet werden und allenfalls zu einer Überarbeitung des aktuellen Systems führen müssen. Die BKSE ist deshalb gespannt auf die juristische Beurteilung, verlangen aber zudem vom Kanton auch eine fachliche Überprüfung des Bonus-Malus-Systems. Nach Ansicht der BKSE müsste ein solches System für alle Betroffenen besser nachvollziehbar sein, stringente Schlüsse betreffend Effizienz der Sozialdienste zulassen und insbesondere auch aufzeigen, wie die von einem Malus betroffenen Gemeinden den Malus-Bereich wieder verlassen können.