Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Suche
Sucheingabe löschenMedienmitteilung vom 11.9.2017
Die Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz BKSE ist sich einig: Eine allfällige Umsetzung des Entlastungspakets 2018 führt zu grossen Kostenverschiebungen weg vom Kanton hin zu den Gemeinden wie auch zu einer Stagnation wichtiger Reformprojekte rund um den Sozialbereich.
Die BKSE steht dem Entlastungspaket 2018 kritisch gegenüber. Sie macht aus fachlicher Sicht auf die Systemzusammenhänge aufmerksam, die im vorliegenden Bericht des Regierungsrates nur ungenügend ausgeführt werden.
Die Sozialhilfe als letztes Netz im System der sozialen Sicherheit wurde in den vergangenen Jahren schon bei den grossen Bundesrevisionen der IV-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung mit Kosten belastet, die eigentlich in andere öffentliche Bereiche gehören. Nun wird dasselbe Muster durch den Kanton angewendet und alle wundern sich, wieso die Kosten in der Sozialhilfe danach ansteigen werden. Gleichzeitig soll beispielsweise die geplante Erhöhung bei den Stipendien nicht umgesetzt werden, obwohl dadurch die Sozialhilfe entlastet würde, so wie es in anderen Kantonen geschieht. Diese Verschiebung der Kosten und Aufgaben führt bei den Gemeinden nicht nur zu finanziellem sondern auch zu personellem Mehraufwand.
Die BKSE hat rund 40 vorgeschlagene Sparmassnahmen des Regierungsrates eingehender geprüft, welche die Sozialhilfe und den Kindes- und Erwachsenenschutz betreffen. Es fällt auf, dass durch das Entlastungspaket die Kosten von einem rein kantonal finanzierten in ein gemischt-finanziertes Instrument umgelenkt werden (Lastenausgleich). Der Vorstand der BKSE betont: „Der Kanton spart im Sozialwesen auf dem Buckel der Gemeinden“. Da dies versteckt und ohne Angabe der finanziellen und personellen Auswirkungen für die Gemeinden geschieht, ist für die BKSE eines klar: Das Entlastungspaket 2018 ist eine Mogelpackung und muss deshalb zurückgewiesen und überarbeitet werden muss. Der Vorstand fordert, dass den Gemeinden reiner Wein eingeschenkt wird. Die Gemeinden wie auch die Grossrätinnen und Grossräte müssen über die Kostenverschiebungen und Folgen der einzelnen Massnahmen ausführlich orientiert werden. Anschliessend kann die Politik auf einer fairen und transparenten Grundlage entscheiden.