zurück Medienmitteilung 07. November 2014

Medienmitteilung zur Kosten- und Fallentwicklung in der Sozialhilfe 2013

MM zu Bericht Sozialhilfekosten 2013:

Die kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) basiert ihre jährliche Berichterstattung zur wirtschaftlichen Hilfe im Bereich der individuellen Sozialhilfe erstmals auf dem Vergleich der neu mit dem Instrument der differenzierten wirtschaftlichen Hilfe (DWH) erhobenen Daten der letzten zwei Jahre. Dies führt zwar dazu, dass die Daten ab 2012 nicht mehr direkt vergleichbar sind mit den Daten früherer Jahre, hat aber den grossen Vorteil, dass die Datenbasis nun weitgehend mit denjenigen der schweizerischen Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik übereinstimmt. Die Berner Konferenz begrüsst diese Vereinheitlichung der Datenbasis.

Die vorliegende Berichterstattung beinhaltet keine Überraschungen. Die Fallzahlen und damit die Sozialhilfequote sind leicht gestiegen, dies trotz relativ guter Wirtschaftslage und es konnten 2013 weniger Personen abgelöst werden als im Vorjahr. Diese Entwicklungen zeigen auf, dass es für Sozialhilfebeziehende immer schwieriger wird, sich mittels Aufnahme einer Erwerbstätigkeit aus der Sozialhilfe abzulösen, da die Sockelarbeitslosigkeit laufend steigt.

Erfreulich ist die rückläufige Entwicklung der Fallkosten. Die durchschnittlichen Nettokosten pro Fall sanken 2013 im Vergleich zum Vorjahr um etwas mehr als 1%. Dies zeigt, dass in den Sozialdiensten kostenbewusst gearbeitet wird. Die Unterschiede zwischen den Regionen und Sozialdiensten sind gross: während im Berner Jura die Fallkosten massiv und in der Region Bern-Mittelland etwas gestiegen sind, sanken sie in allen anderen Regionen, so auch in der Region Biel-Seeland.

Die Ergebnisse der ersten Berechnung des Bonus-Malus-Systems zeigen auf, dass nur drei Sozialdienste letztlich einen Malus zu verzeichnen haben, während 14 Sozialdienste von einem Bonus profitieren. Die Berner Konferenz steht für Kosteneffizienz auch in der Sozialhilfe ein und unterstützt deshalb im Grundsatz das Instrument, auch wenn gewisse Vorbehalte bestehen. Das Bonus-Malus-System ist auf jeden Fall einem Selbstbehalt für die Gemeinden vorzuziehen, wie er als Alternative dazu diskutiert worden ist. Die Problematik des Bonus-Malus-Systems ist offensichtlich: es ist kaum möglich, Kriterien und Messgrössen so festzulegen, dass sie den sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen im Kanton Rechnung tragen. Eine abschliessende Beurteilung über die Qualität der Arbeit eines Sozialdienstes vermag das Bonus-Malus-System nicht zu geben, wohl aber gewisse Hinweise. So gibt es beispielsweise unter den regionalen Sozialdiensten mit einem Bonus solche, welche Gemeinden vertreten, die massiv im Malus sind und dies obschon der gleiche Sozialdienst deren Fälle bearbeitet, der als gesamter Sozialdienst einen Bonus erhält. Eine sehr differenzierte Betrachtungsweise der Ergebnisse ist deshalb zwingend nötig. Die Berner Konferenz fordert, dass die Gesundheits- und Fürsorgedirektion die Sozialdienste unterstützt und ihnen die nötigen Instrumente zur Verfügung stellt.

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