zurück Medienmitteilung 11. Dezember 2012

Sozialbericht 2012

Sozialbericht 2012 - Bekämpfung der Armut im Kanton Bern

Die neusten Zahlen aus dem Sozialbericht 2012, welcher der Regierungsrat heute präsentiert hat, bestätigen die Einschätzung der Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz BKSE: Die Armut und die Armutsgefährdung nehmen im Kanton Bern seit 10 Jahren stetig zu. Gleichzeitig verharrt auch die Sozialhilfequote auf einem überdurchschnittlichen Niveau. Um die Armut zu bekämpfen sind koordinierte Massnahmen in unterschiedlichen Politikbereichen nötig.

Die Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz BKSE erwartete den 3. Sozialbericht mit grosser Spannung. Erstmals wurde er direktionsübergreifend erarbeitet und vom gesamten Regierungsrat verabschiedet. Dieses Vorgehen begrüsst die BKSE, denn Armutspolitik betrifft nicht nur die Sozialhilfe sondern umfasst alle Politikbereiche wie Bildung, Finanzen, Wohnen, Steuern, Arbeitsmarkt, Familie, Migrations- und Gesundheitsthemen.

Die Resultate der umfassenden Analyse sind nicht unerwartet, aber in ihrer Deutlichkeit erschreckend. Die Armuts- und die Armutsgefährdungsquoten sind in den letzten 10 Jahren stetig gestiegen. Gleichzeitig sind die Einkommen der ärmsten Haushalte stark gesunken und auch Haushalte, welche über eine Rente der ersten Säule (AHV, IV, Waisenrente) verfügen, benötigen vermehrt Ergänzungsleistungen. 12% der Haushalte im Kanton Bern können ihre Existenz nicht mehr aus eigenen Mitteln bestreiten und sind auf öffentliche Unterstützung angewiesen.

Die Sozialhilfequote ist tendenziell steigend und liegt im kantonalen Vergleich auf einem überdurchschnittlich hohen Niveau. Ein wichtiger Grund dafür ist, dass der Kanton Bern relativ wenige der Sozialhilfe vorgelagerte, bedarfsabhängige Sozialleistungen kennt, wie z.B. Ergänzungsleistungen für Familien, Mietzinszuschüsse, Betreuungsgutscheine, Bildungsgutscheine usw. Andererseits erreichen die Sozialdienste dank ihrer Professionalität besser die Bedürftigen.

Alleinerziehende sind mit Abstand am häufigsten auf Sozialhilfe angewiesen. Dem gilt es mit gezieltem Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung und einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie entgegen zu wirken. Aber auch Kinder- und Jugendliche, Einzelpersonen und so genannte Working-Poor sowie Personen ohne Berufsabschluss sind unter den Sozialhilfebeziehenden stark vertreten.

Leider scheint die Integration in den Arbeitsmarkt immer schwieriger. Eine zunehmende Zahl der Sozialhilfebeziehenden hat keine Arbeit und eine verbesserte Erwerbssituation wird immer seltener als Grund für die Ablösung von der Sozialhilfe angegeben. Deshalb vertritt die BKSE die Ansicht, dass Kürzungen im Bereich der Beschäftigungs- und Integrationsangebote zu verhindern sind. Die neusten Zahlen belegen, dass solche Angebote wirkungsvoll sind. 2009 konnten immerhin 28% aller Teilnehmenden eines Programmes zur beruflichen Integration in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.

Die BKSE dankt dem Regierungsrat für die Erarbeitung der 22 Massnahmen. Einige davon erfüllen Forderungen, die die BKSE schon seit längerem stellt, beispielsweise die Harmonisierung von Stipendien und der Sozialhilfe.
Die Priorisierung entspricht leider der aktuellen finanzpolitischen Situation und genügt eigentlich nicht, um das von Regierungsrat Philippe Perrenoud 2009 formulierte Ziel - die Halbierung der Armut bis 2019 - zu erreichen. Doch im Sinne einer längerfristigen Auslegeordnung werden damit erste Weichen gestellt.

Vehement wehrt sich die BKSE gegen Bestrebungen die Sozialhilfeleistungen im Kanton Bern zu kürzen. Rein statistisch gesehen könnte damit zwar die Sozialhilfequote reduziert werden, hingegen blieben die relative Armut und die soziale Ungleichheit bestehen. Die Unterstützungsrichtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe, welche auch im Kanton Bern angewendet werden, haben sich gesamtschweizerisch bewährt und garantieren auch Sozialhilfebeziehenden ein Minimum an Teilnahme am sozialen Leben.

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