zurück Stellungnahme 22. August 2016

Revision Sozialhilfegesetz SHG

Der Vorstand der BKSE hat die Konsultationsantwort zur SHG-Revision verabschiedet.

Die BKSE spricht sich klar und äusserst dezidiert gegen die vorgesehene Gesetzesänderung aus. Sie ist aus fachlichen und organisatorischen Überlegungen zurückzuweisen. Es wird beantragt, die SHG-Revision wie ursprünglich geplant auf 2019 zu verschieben. Die gewonnene Zeit soll dazu genutzt werden, eine Alternative zu suchen, sie sowohl fachlich sinnvoll als auch politisch akzeptiert wird.

Eine Umfrage bei den Sozialdiensten zeigt, dass die ablehnende Haltung des Vorstandes breit gestützt wird. Die Rücklaufquote betrug 84,1 Prozent. Von den 58 Sozialdiensten, die die Umfrage beantwortet haben, lehnen 56 das neue Modell grundsätzlich ab (= 96,6 Prozent).

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