Zusammenarbeit Arbeitslosenversicherung – Sozialhilfe
Um die Zusammenarbeit zwischen den Sozialdiensten, den RAV und den öffentlichen sowie privaten Arbeitslosenkasse zu vertiefen, wurde per 1.9.2017 eine Zusammenarbeitsvereinbarung in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurden die Dokumente „Vollmacht Datenaustausch“ und „Zahlungsauftrag“ eingeführt. Diese Mustervorlagen entsprechen den bundesrechtlichen Vorgaben und sollen von den Sozialdiensten unverändert eingesetzt werden.
Für den Bereich der sogenannten AVG-Kunden gelten bereits seit Oktober 2015 separate Guidelines zur Zusammenarbeit zwischen den RAV und den Sozialdiensten. AVG-Kunden sind Klientinnen und Klienten, die zwar keinen Anspruch mehr auf finanzielle Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben, aber arbeitsmarktfähig sind und weiterhin die Dienstleistungen der RAV beanspruchen wollen. Untenstehende Dokumente vom September 2015 sind weiterhin gültig:
- Informationsschreiben des beco
- Ablauf Zusammenarbeit RAV - Sozialdienst
- Guidelines (September 2015)
- Formular „Einschätzung Arbeitsmarktfähigkeit“
- Formular „Vollmacht“ (Juli 2018)
- Muster „Wiedereingliederungsvereinbarung“
Die notwendigen Formulare stehen Ihnen zusätzlich auf der Homepage der GEF zur Verfügung. Link