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Dokument 01. Apr. 2023

Zusammenarbeit Arbeitslosenversicherung – Sozialhilfe

Um die Zusammenarbeit zwischen den Sozialdiensten, den RAV und den öffentlichen sowie privaten Arbeitslosenkasse zu vertiefen, wurde per 1.9.2017 eine Zusammenarbeitsvereinbarung in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurden die Dokumente „Vollmacht Datenaustausch“ und „Zahlungsauftrag“ eingeführt. Diese Mustervorlagen entsprechen den bundesrechtlichen Vorgaben und sollen von den Sozialdiensten unverändert eingesetzt werden.

  • Zusammenarbeitsvereinbarung
  • Vollmacht Datenaustausch (Februar 2021)
  • Formular Zahlungsauftrag

Für den Bereich der sogenannten AVG-Kunden gelten bereits seit Oktober 2015 separate Guidelines zur Zusammenarbeit zwischen den RAV und den Sozialdiensten. AVG-Kunden sind Klientinnen und Klienten, die zwar keinen Anspruch mehr auf finanzielle Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben, aber arbeitsmarktfähig sind und weiterhin die Dienstleistungen der RAV beanspruchen wollen. Untenstehende Dokumente vom September 2015 sind weiterhin gültig:

  • Informationsschreiben des beco
  • Ablauf Zusammenarbeit RAV - Sozialdienst
  • Guidelines (September 2015)
  • Formular „Einschätzung Arbeitsmarktfähigkeit“
  • Formular „Vollmacht“ (Juli 2018)
  • Muster „Wiedereingliederungsvereinbarung“

Die notwendigen Formulare stehen Ihnen zusätzlich auf der Homepage der GEF zur Verfügung. Link

Dokument 01. Apr. 2023

Zusammenarbeit IV und Sozialdienste

Im Nachgang zur BKSE-Tagung vom November 2013 wurden gemeinsame Guidelines zur Zusammenarbeit zwischen Invalidenversicherung (IV) und BKSE erarbeitet. Darin werden einige zentrale Punkte (IIZ, gegenseitige Information, Ansprechpersonen, Beratungstelefon, Datenaustausch, Akteneinsicht und regelmässiger Austausch) festgehalten. Die Guidelines wurden von der Geschäftsleitung der IV-Stelle Kanton Bern und vom Vorstand der BKSE verabschiedet.

Die Guidelines wurden leicht präzisiert. Den Sozialdiensten steht zudem eine überarbeitete Vorlage für die Berichterstattung an die IV zur Verfügung sowie ein Feedbackformular, mit welchem Fälle gemeldet werden können, bei denen die Guidelines nicht eingehalten wurden.

Die Unterlagen können durch Sie in Ihren kommunalen Teil des Handbuches Sozialhilfe eingebunden werden (Stichwort "IV-Leistungen") und/oder in Ihre Fallführungssysteme.

  • Guidelines
  • Berichtsformular
  • Feedbackformular
Link 01. Apr. 2023

Umsetzung KFSG

Das Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) wird per 1.1.2022 eingeführt.

Die FAQ des KJA finden Sie hier: Link

Das KJA stellt Ihnen eine Vorlage für die Einforderung der Unterlagen für die Berechnung Kostenbeteiligung bei den Eltern zur Verfügung.

Kontakt

031 533 42 46 info@bernerkonferenz.ch
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