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Sucheingabe löschenMedienmitteilung der BKSE
Die Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz lehnt auch die dritte Vorlage zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes klar ab. Es soll eine Sparvorlage erarbeitet werden, die jegliche Fachlichkeit ignoriert und ganze Klientengruppen bestraft, ohne die Ursachen der Notlage zu berücksichtigen.
Die Sozialhilfe soll im Kanton Bern grundsätzlich um 10
bis 30% unter die bewährten SKOS-Richtlinien gekürzt werden. Damit wird
ein fachlich und politisch legitimiertes Regelwerk, welches letztlich
den sozialen Frieden sichert, in Frage gestellt.
Die Einführung der
revidierten SKOS-Richtlinien im Sommer 2016, welche bereits erhebliche
Sparmassnahmen beinhalteten, wurde von der BKSE unterstützt. Doch die
geplante dritte Vorlage zur Sozialhilfegesetzrevision ist völlig
übereilt, weil weder die finanziellen Auswirkungen der Sparmassnahmen
noch die Integrationswirkung der revidierten SKOS-Richtlinien vorliegen.
Hinweise der BKSE, wo der Kanton im Sozialwesen sparen könnte, wurden
ignoriert.
Die Vorlage bestraft in erster Linie Kinder und Jugendliche, welche im Kanton Bern die grösste Gruppe der Sozialhilfe Beziehenden sind. Zudem negiert der Regierungsrat die Spareffekte, die die Motion „Kostenoptimierung in der Sozialhilfe“ bisher bereits ausgelöst hat (Kürzung der Integrationszulagen, Verzicht auf Teuerungsanpassung, Begrenzung der Platzierungskosten usw.).
Die Vorschläge des Regierungsrats sehen vor, dass alle Sozialhilfebeziehende deutlich weniger erhalten - junge Erwachsene noch weniger. Auch bei den vorläufig Aufgenommenen und den Ausländerinnen und Ausländern wird gespart, obwohl die Zuwanderung abnimmt. Weiter ist geplant, Leistungen für Ausländer, denen es nicht gelingt, innert einer gesetzten Frist ein vorgegebenes Sprachniveau zu erreichen, ebenfalls zu kürzen.
Die geplanten Kürzungen sind fachlich und sozialpolitisch unhaltbar. Sie führen zu einer weiteren Ausgrenzung von Bedürftigen aus der Gesellschaft. Die BKSE erwartet vom Regierungsrat und vom Grossen Rat, dass - anstelle von Sparmassnahmen auf dem Buckel der sozial Schwächsten - die Armutsprävention verstärkt wird. Der Kanton Bern soll beispielsweise Ergänzungsleistungen für Familien einführen und dafür sorgen, dass Langzeitarbeitslose wieder vermehrt eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt finden. Daniel Bock, Co-Präsident der Berner Konferenz meint dazu: „Die Revision des Sozialhilfegesetzes soll die Armut bekämpfen und nicht die Armen.“