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Sucheingabe löschenGemeinden, welche ihre Beschwerde betreffend Infrastrukturkosten hängig haben, haben das Schreiben der JGK zur weiteren Sistierung des Verfahrens erhalten. Es ist grundsätzlich keine Stellungnahme nötig. Da sich aber die ZAV seit der ersten Einreichung der Beschwerden zweimal geändert haben, könnte man eine solche trotzdem einreichen. Wir stellen Ihnen den entsprechenden Textbaustein als Vorlage zur Verfügung.