zurück Stellungnahme 09. August 2019

Stellungnahme zur Abgeltung der den Gemeinden anfallenden Aufwendungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit den KESB für das Jahr 2019

Gemeinden, welche ihre Beschwerde betreffend Infrastrukturkosten hängig haben, haben das Schreiben der JGK zur weiteren Sistierung des Verfahrens erhalten. Es ist grundsätzlich keine Stellungnahme nötig. Da sich aber die ZAV seit der ersten Einreichung der Beschwerden zweimal geändert haben, könnte man eine solche trotzdem einreichen. Wir stellen Ihnen den entsprechenden Textbaustein als Vorlage zur Verfügung.

Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.