zurück Medienmitteilung 10. April 2017

Medienkonferenz BKSE

Am Montag, 10. April führte die BKSE eine Medienkonferenz durch.

Entsprechende Medienmitteilung:

Revision des Sozialhilfegesetzes und Einsparungen in der Sozialhilfe im Kanton Bern

Die Motion Studer ist bereits erfüllt

Bern, 10. April 2017 – um 22 Mio. Fr. gekürzt werden. Darauf hat sich der Regierungsrat bezogen, als er anfangs Januar 2017 neue Eckwerte im Bereich der wirtschaftlichen Hilfe festlegte, die unter anderem eine generelle Senkung des Grundbedarfs um 10 Prozent vorsehen. Während die Regierung der Meinung ist, dass die bisher umgesetzten Massnahmen die Sozialhilfekosten nur ungenügend gesenkt hätten, weist die Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz (BKSE) anhand offizieller Zahlen nach, dass die Motion Studer dank den getroffenen Massnahmen mit Einsparungen von 28,2 – 30,2 Mio. Fr. bereits heute mehr als erfüllt ist.

Die Vorgabe des Grossen Rates für die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes (SHG) ist seit September 2013 klar: Die Regierung muss bei den Sozialhilfeausgaben jährlich 22 Mio. Fr. einsparen.

Die vom Regierungsrat am 3. Januar 2017 vorgestellten Eckwerte der SHG-Revision gehen aber weit über die Vorgaben des Parlaments hinaus. Denn aufgrund der heute realisierten Massnahmen wurden bereits Einsparungen von 28,2 – 30,2 Mio. Fr. erreicht. Dies geht aus offiziellen Zahlen hervor, welche die Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz (BKSE) zusammengestellt und heute den Medien präsentiert hat. Auf diese Tatsache geht die Regierung in ihrer Mitteilung vom 3. Januar 2017 nicht ein. Im Gegenteil: Der Regierungsrat führt aus, dass die bisher umgesetzten Massnahmen die Kosten „nur ungenügend“ gesenkt hätten. Er will folglich bei der Revision über den parlamentarischen Auftrag hinaus nochmals 15 – 25 Mio. Fr. einsparen, was im Endeffekt dazu führen würde, dass im Kanton Bern insgesamt ca. 50 Mio. Fr. in der Sozialhilfe gekürzt würden. Damit würde die Sparvorgaben der Motion Studer und des Grossen Rates um mehr als das Doppelte überschritten.

Transparenz schaffen

Die BKSE bedauert, dass die Regierung in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt, dass es zur Erfüllung der Motion Studer weitergehende Massnahmen brauche. Mit der Präsentation der Zahlen will die BKSE für Transparenz schaffen und dafür sorgen, dass die Debatte über die Zukunft der Sozialhilfe im Kanton Bern aufgrund von belegbaren Fakten erfolgt.

Die BKSE weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Sozialhilfeleistungen im Kanton Bern sowohl beim Grundbedarf wie auch bei der Integrationszulage heute schon unter den in anderen Kantonen ausgerichteten Leistungen liegen. Eine zusätzliche Kürzung ist aus fachlicher Sicht nicht vertretbar und würde in hohem Mass Kinder und Jugendliche treffen. Mit 32 Prozent der unterstützten Personen stellen diese die grösste Gruppe in der Sozialhilfe dar. Kein anderer Kanton weist einen entsprechenden Anteil von Kindern und Jugendlichen in der Sozialhilfe aus wie der Kanton Bern.

Die Haltung der BKSE

Die BKSE sucht als führende Fachorganisation für die Sozialhilfe im Kanton Bern seit je nach weiteren Optimierungsmöglichkeiten in der Sozialhilfe. Sie vertritt aber aus einer fachlichen Perspektive klar die Haltung, dass auch im Kanton Bern die Sozialhilfe gestützt auf die Ansätze der SKOS ausgerichtet werden sollen. Es gibt für sie keinen Grund, die Sozialhilfe auf ein tieferes Niveau zu senken als in anderen Kantonen. Dazu Daniel Bock, Co-Präsident der BKSE: „Die Sozialhilfe soll auch künftig im Kanton Bern existenzsichernd sein.“

Die BKSE ist überzeugt, dass es in der Sozialhilfe weiteres Optimierungspotenzial gibt. Sie ist aber ebenso überzeugt, dass die Einhaltung der SKOS-Richtlinien auch im Kanton Bern eine Notwendigkeit ist und dass die Suche nach Optimierungsmöglichkeiten deshalb unter Einhaltung des SKOS-Regelwerks erfolgen muss.

Downloads: Dokumentation und Präsentation

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